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Gerne ermöglicht es die Projekt 3 gGmbH, jungen Menschen aus fernen Ländern in unseren Einrichtungen Erfahrungen zu sammeln, eine andere Kultur mit all ihren Facetten kennenzulernen und sich beruflich zu orientieren. Denn auch wir von Projekt 3 sehen dies als große Chance, von unseren Gästen lernen zu können! Die Möglichkeit dazu bietet das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ).
Das FSJ ist ein Freiwilligendienst in sozialen Bereichen. Er wird in Deutschland für Jugendliche und junge Erwachsene angeboten, die die Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet, also ihren 27. Geburtstag noch nicht gefeiert haben.
Die Rahmenbedingungen für das Freiwillige Soziale Jahr, das FSJ, sind im Jugendfreiwilligendienstegesetz (kurz: FSJ-Gesetz) niedergelegt.
Das FSJ an sich ist auf Länderebene geregelt.
Neben dem FSJ gibt es auf Bundesebene den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Er wurde als Ersatz für den ausgelaufenen Zivildienst geschaffen und ist auch älteren Menschen zugänglich.
In der Regel dauert der Freiwilligendienst zwölf Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. In Ausnahmefällen kann er bis zu 24 Monate geleistet werden.
Für ihre Tätigkeit benötigen die BFD‘ler und FSJ‘ler keine fachliche Ausbildung. Sie übernehmen praktische Hilfstätigkeiten, in denen menschliche Beziehungen im Vordergrund stehen.
Die Arbeitszeiten beim BFD richten sich nach der jeweiligen Einsatzstelle. Grundsätzlich handelt es sich bei einem Bundesfreiwilligendienst (BFD) um einen ganztägigen Dienst. Für Frauen und Männer über 27 Jahren ist auch ein BFD in Teilzeit von mehr als 20 Stunden wöchentlich möglich. Freiwillige unter 27 Jahren können einen BFD in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden wöchentlich leisten, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Die Arbeitszeit während des Dienstes im FSJ wird von der Einsatzstelle festgelegt. Durchschnittlich wird der Freiwilligendienst an 35 bis 39 Stunden pro Woche geleistet.
Ein FSJ ist eine Vollzeit-Beschäftigung. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt maximal 40 Stunden. Sie orientiert sich an den Arbeitszeiten der angestellten Mitarbeiter in der jeweiligen Einsatzstelle. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Es ein unentgeltlicher Dienst. Das Taschengeld das die Freiwilligen für ihren Dienst erhalten, wird mit der jeweiligen Einsatzstelle vereinbart.
Interesse? Einfach bewerben!
Interessierte können sich an die Geschäftsstellen in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt wenden oder sich einfach spontan bei Projekt 3 bewerben.
Weitere Infos: Projekt 3 gGmbH, Bachstraße 13, 56727 Mayen, Tel. (02651) 49870, E-Mail: info@projekt-3.de
Unsere Kollegen im FSJ bei Projekt 3
Carla Menacho - von Santa Cruz nach Oberfell
Carla Menacho aus Bolivien unterstützt derzeit das Team in unserer Villa Ausonius. 12 Monate wird sie ihren Freiwilligendienst in der Projekt 3-Einrichtung in Oberfell absolvieren. Carla ist über die „Sozialen Lerndienste im Bistum Trier und Sofia e.V." - Soziale Friedensdienste im Ausland (Soziale Lerndienste im Bistum Trier und Sofia e.V.). Wir freuen uns sehr, dass Carla den Weg zu uns gefunden hat!